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ENERGIEBERATUNG

Der Ausweis für Ihr Haus

Der 2008 erstmals eingeführte Energieausweis bewertet ein Gebäude energetisch.

Nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) ist ein solcher Energieausweis bei Errichtung, Änderung oder Erweiterung eines Gebäudes auszustellen, denn spätestens seit dem 1. Januar 2009 ist jeder Immobilienbesitzer verpflichtet, diesen seinen potenziellen Käufern oder Mietern vorzuzeigen.

Bei Verkauf, Neuvermietung, Verpachtung oder Leasing ohne vollständigen, korrekten und zulässigen Nachweis drohen Bußgelder bis 15.000 EUR.

Wir können Ihnen einen solchen Energieausweis

austellen. Sprechen Sie uns an.

Güth GmbH & Co. KG
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Die Lach 4
66121 Saarbrücken

Tel: 0681 96761-0
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